Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr.
- Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Hersteller oder seine Bevollmächtigten
Kontakt
Wenden Sie sich gern per E-Mail an die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
Pflegewohnheime
Bewohnerinnen und Bewohner unserer Häuser sollen sich wie zuhause fühlen. Dies gelingt durch die aufmerksame und persönliche Zuwendung unserer erfahrenen Mitarbeiter*innen.
Ambulante Pflegedienste
Häusliche Pflege ist Vertrauenssache. Wir versorgen und betreuen hilfs- und pflegebedürftige Menschen in ihren eigenen vier Wänden individuell und liebevoll.
Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz
Diese Wohngemeinschaften sind speziell auf die Bedürfnisse von demenziell Erkrankten ausgerichtet. Eine überschaubare und gemütliche Wohnform, die Sicherheit und Geborgenheit bietet.
AltersHospizarbeit
In der AltersHospizarbeit oder Palliativen Geriatrie ermöglichen wir Hochbetagten oder schwerkranken und sterbenden Menschen ein Leben in Würde bis zuletzt und verbessern ihre Situation nachhaltig.