Herz aus pinken Tabletten

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Der Beauftragte nimmt folgende Aufgaben wahr.

  • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Hersteller oder seine Bevollmächtigten

 

Kontakt

Wenden Sie sich gern per E-Mail an die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.

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